Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete

Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive oder arbeitsmarktnahe Asylbewerber, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, Geduldete mit einer Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG können an einem Integrationskurs teilnehmen.